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POST FASCHO AGAIN

Georg Dekas
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14. Dezember 2023

«Postfaschismus» ist ein pseudowissenschaftliches Konstrukt aus dem ideologischen Waffenschrank der Intelligenzija. Untergriffig, im Zweifel ehrenrührig. Aber in Italien nicht justiziabel.

Nach dem Stand der italienischen Rechtssprechung  kann niemand belangt werden, der einen anderen  «postfaschistisch» nennt. Der Begriff ist rein ideologisch. Gleich gut könnte einer gesagt haben «feinfaschiert» oder «grobgehackt». Dies einerseits.

Genauso wenig können Leute, die auf das Schimpfwort «Postfaschismus» abfahren, behaupten, es sei eine quasi «zertifizierte» Tatsachenfeststellung. So etwa meint in der TZ (Galateos Klagen) ein Forumsteilnehmer, der sich gerne von Herrn Galateo (FdI) verklagen lassen möchte (falkao 14. Dezember 2023 um 09:26 Uhr):

«Die Fratelli d’Italia wurden offiziell als postfaschistisch eingestuft».

Was heißt «offiziell», bittesehr? Ein Wikipedia-Eintrag vielleicht? Etwa dieser hier? Deutsche (!) Wikipedia:

«Die Fratelli d’Italia (kurz FdI, italienisch Brüder Italiens) ist eine als „postfaschistisch“ klassifizierte politische Partei in Italien.[3][4][5][6]»

Schaut man sich die angeführten Belege an, kann es nur ein müdes Lächeln geben. Klassifiziert? Von Journalisten und Essayisten des politischen Antipols! Also nichts Wissenschaftliches. In der gleichen Logik könnte man die ganze Bundesrepublik Deutschland, die Rechtsnachfolger des Dritten Reiches ist, als «postnazistisch» verunglimpfen. Vielleicht gibt es in Italien irgendwann ein Gerichtsurteil – so wie jenes in Deutschland gegen Herrn Höcke – das es erlaubt, einen Menschen mit Amtssiegel «Postfaschist» heißen zu dürfen.

Nur, ein Höcke-Urteil wird es in Italien nicht geben. Die Italiener zeigen sich wieder einmal schlauer als die Deutschen und auch ein gutes Stück liberaler (im eigentlichen Sinn des Wortes). In Italien denkt der Gesetzgeber so:

„l’intenzione del legislatore, il quale, dichiarando espressamente di voler impedire la riorganizzazione del disciolto partito fascista, ha inteso vietare e punire non già una qualunque manifestazione di pensiero, tutelata dall’art. 21 Cost., bensì quelle manifestazioni usuali del disciolto partito fascista“

Quelle: ALTALEX

Herr Galateo (FdI) mag ein unwillkommener Gast im Bozner Landtag sein, er mag auch unsympathisch sein, wenn er die schimpfenden Rohrspatzen auf dem woken Telegrafenkabel zu verklagen droht. Und dennoch ist es für jeden halbwegs besonnenen Beobachter offenkundig, dass die Rohrspatzen unwahre („außerhalb der demokratischen Grundordnung“) und ehrenrührige Anwürfe verbreiten, gegen die sich ein solcherart Beschmutzter durchaus zur Wehr setzen kann. Herr Galateo scheint nicht zu verstehen, dass Spatzen, denen man keine Brösel mehr zuwirft, sich von allein verziehen.

Übrigens hat ein Dr. Michael Folie heute (14.12.) im «Dolomiten»-Leserbrief den von den Rohrspatzen mitverfassten  «Offenen Brief» der antifaschistischen Kunstschaffenden zu Recht als ein «Prunkstück der Heuchelei» bezeichnet. Und da reden wir noch gar nicht von einem G. Pallaver (TZ „Bleibe bei meiner Aussage“), der in seiner Professoren-Pension aus allen Fugen zu geraten scheint.

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